Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Inflationsausgleich nicht für alle +++
Inflationsausgleich gibt es nicht automatisch für alle Beschäftigten. Hat die Prämie Entgeltcharakter, darf sie an den laufenden Lohn gekoppelt werden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen, wonach Arbeitnehmer, die nach Ende der Entgeltfortzahlung nur Krankengeld beziehen, ausgeschlossen werden können (Az.: 15 SLa 555/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts.
+++ Geschenkt ist geschenkt +++
Ein Mann schenkte seiner Frau nach der Hochzeit am Strand symbolisch ein Auto, indem er ihr feierlich die Kennzeichen überreichte. Nach der Trennung behielt er das Fahrzeug nach einem Werkstattbesuch allerdings und behauptete, es sei nie wirklich verschenkt worden, sondern nur zur Nutzung gedacht gewesen. Seine Ex sah das anders und verlangte die Herausgabe des Autos. Das Oberlandesgericht Nürnberg gab der Ehefrau recht. Entscheidend war für das Gericht, dass beide im Hochzeitsmoment übereinstimmend davon ausgingen, dass das Auto ein echtes Hochzeitsgeschenk sein sollte. Das Gericht stellte laut ARAG Experten außerdem klar, dass zwischen Ehegatten Eigentum auch ohne klassische Übergabe wirksam übertragen werden kann (Az.: 11 UF 940/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts.
+++ Vorsicht Hund +++
Ein Paketzusteller sprang aus Angst vor drei bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Fahrzeughalter verlangte anschließend rund 2.700 Euro Schadenersatz für Kratzer und Dellen. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Das Gericht hielt das Verhalten des Zustellers für verständlich und sah die Ursache des Vorfalls im Verhalten der Hunde. Entscheidend war zudem, dass der Hundehalter wusste, dass der Zusteller nochmals kommen würde, seine Tiere aber nicht ausreichend sicherte. Die Haftung als Hundehalter überwog daher, sodass weder der Zusteller noch dessen Arbeitgeber für die Schäden am Fahrzeug haften müssen (Az.: 223 C 6838/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des Gerichts.
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26

http://www.ARAG.de