Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kein Gewinn bei Untervermietung +++
Wer seine Wohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass im konkreten Fall der Mieter durch die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis seine mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt habe. Einen Anspruch auf Untervermietungserlaubnis habe er nicht gehabt, weil er mit der Untervermietung Einnahmen erzielte, die seine eigenen wohnungsbezogenen Kosten deutlich überstiegen (Az.: VIII ZR 228/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
+++ Video vom Auto ist Beweismittel +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Filmsequenzen aus der Rundumkamera eines geparkten Autos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden können. Bei der Abwägung zwischen dem Beweisinteresse des Unfallverursachers und dem Datenschutzinteresse des Unfallgegners überwiegt laut Landgericht Frankenthal das Beweisinteresse. Die Aufzeichnung der im Fahrzeug verbauten Kamera durfte daher verwertet werden (Az.: 5 O 4/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal.
+++ Ersatz für gestrichenen Flug +++
Am Tag des Abflugs erfuhren Reisende, dass ihr Flug aus dem Iran gestrichen wurde und erhielten die Auskunft, dass es keinen Ersatzflug gäbe. Die Reisenden organisierten daher selbst Ersatzflüge und verlangten die Kosten von rund 15.000 Euro von der Airline zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zu ihren Gunsten, da es als nachgewiesen angesehen wurde, dass die Betroffenen die Auskunft erhalten hatten, sich selber kümmern zu müssen (Az.: 16 U 89/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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