Posted on 0 comments

Minijob: Was bei schwankendem Verdienst erlaubt ist

Minijob: Was bei schwankendem Verdienst erlaubt ist

Steuerberater Roland Franz

Essen – Ein Minijob bietet Flexibilität – auch beim Verdienst. Doch was passiert, wenn der monatliche Verdienst schwankt? Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass viele nicht wissen, dass die monatliche Verdienstgrenze unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden darf und was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst eines Minijobbers unterschiedlich hoch ist.

Schwankender Verdienst im Minijob

– Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den regelmäßigen Verdienst vorausschauend schätzen.
– Saisonale Unterschiede sind normal und können berücksichtigt werden.
– Erhebliche oder dauerhafte Abweichungen führen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
– Unvorhersehbare Überschreitungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
– Wird die Jahresverdienstgrenze eingehalten, ist ein mehrmaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze in der Regel möglich.
– Wird die Jahresverdienstgrenze überschritten, darf dies nur in zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar erfolgen.

Was bedeutet „schwankender Verdienst“?

„Nicht jeder Minijob verläuft jeden Monat gleich. Viele Beschäftigte arbeiten mal mehr oder mal weniger Stunden. Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich, solange bestimmte Regeln eingehalten werden“, gibt Steuerberater Roland Franz zu bedenken.

Wie viel dürfen Minijobber verdienen?

Der monatliche Verdienst in einem Minijob darf im Durchschnitt 556 Euro nicht überschreiten. Entscheidend ist dabei nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt über ein ganzes Jahr. Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor, solange die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird.

Für das Jahr 2025 beträgt die Jahresverdienstgrenze 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro). Im Jahr 2026 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze. Minijobberinnen und Minijobber dürfen dann 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr verdienen.

Wie lässt sich ein schwankender Verdienst gut planen?

„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schätzen zu Beginn der Beschäftigung den voraussichtlichen Verdienst für die nächsten 12 Monate. Diese Prognose hilft, Überschreitungen der Verdienstgrenze beim Minijob zu vermeiden.

Ist die Beschäftigung auf weniger als 12 Monate befristet, ist die Anzahl der Beschäftigungsmonate entscheidend“, erläutert Steuerberater Roland Franz.

Die Schritte für die Berechnung sind einfach:

– den voraussichtlichen Verdienst der einzelnen Monate schätzen (max. 12 Monate)
– alle Monatsverdienste addieren
– durch 12 Monate (oder die tatsächlichen Beschäftigungsmonate) teilen

Liegt das Ergebnis bei maximal 556 Euro (in 2025), handelt es sich um einen Minijob.

Ändern sich der Arbeitsumfang oder der Verdienst dauerhaft, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Prognose neu erstellen. Spätestens nach Ablauf eines Zeitjahres müssen sie die Beschäftigung neu beurteilen.

Erhebliche Schwankungen: Wann liegt kein Minijob vor?

„Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber nur für wenige Monate mit hohem Verdienst und reduziert dieser sich danach stark, liegt eine erhebliche Schwankung vor. Diese Schwankungen verändern den Charakter der Beschäftigung“, erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: „Es handelt sich dann nicht mehr durchgehend um dieselbe Beschäftigung. Die Tätigkeit wird deshalb nicht einheitlich beurteilt, auch wenn der Jahresverdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt.“

Was sind nicht planbare Schwankungen?

Nicht alle Schwankungen im Verdienst sind vorhersehbar und planbar. So kann es beispielsweise durch eine Krankheitsvertretung vorkommen, dass der Verdienst die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro (in 2025) überschreitet. Diese Überschreitungen sind unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

– Das Überschreiten muss unvorhersehbar sein.
– Es kommt nur gelegentlich vor (maximal zweimal in 12 Monaten).
– Der Verdienst darf nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen (maximal 1.112 Euro pro Monat).

Quelle:
Minijob-Zentrale online, Beitrag unter: https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-schwankender-verdienst/
NWB-VerlagGAAAK-03682

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
993af99aa47ae522c2bef614723356d41d617912
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
993af99aa47ae522c2bef614723356d41d617912
http://www.publicity-experte.de

Schreibe einen Kommentar